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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 2 R 75/12   

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https://dejure.org/2014,23147
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 2 R 75/12 (https://dejure.org/2014,23147)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.02.2014 - L 2 R 75/12 (https://dejure.org/2014,23147)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - L 2 R 75/12 (https://dejure.org/2014,23147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Übernahme der den Festbetrag übersteigenden Kosten als Leistung zur medizinischen Rehabilitation - zuständiger Leistungsträger - Krankenversicherung - Rentenversicherung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hörgeräte - Anspruch auf Versorgung mit höherwertigen (höherpreisigen) Hörgeräten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 2 R 75/12
    Ein Antrag auf Versorgung mit einem Hörgerät, wie ihn der Kläger am 1. April 2008 bei der Beklagten gestellt hat, ist jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne von §§ 1, 4 und 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gerichtet und ist daher als Antrag auf Teilhabeleistungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zu werten (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R).

    Anderenfalls bestimmt § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX: "Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest." Diese Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem erstangegangenen Rehabilitationsträger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, U.v. 24. Januar 2013, - B 3 KR 5/12 R - mwN).

    Darüber hinaus verlieren alle anderen Träger innerhalb des durch den Leistungsantrag ausgelösten Verwaltungsverfahrens ihre Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen, was wiederum zur Folge hat, dass eventuell ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben sind (BSG, U.v. 24. Januar 2013, aaO mwN).

    Vergeblich tritt die Beklagte ihrer Zuständigkeit als erstangegangener Rehabilitationsträger unter Heranziehung des Urteils des BSG vom 24. Januar 2013 (B 3 KR 5/12 R) entgegen.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 2 R 75/12
    Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich und demzufolge ist ein begehrtes Hörgerät grundsätzlich erforderlich iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn es nach dem Stand der Medizintechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt und damit im allgemeinen Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil gegenüber anderen Hörhilfen bietet (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Breithaupt 2010, 914).

    Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - aaO mwN).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 2 R 75/12
    Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse nämlich dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207 mwN insbesondere zur Rechtsprechung des BVerfG und des BSG).
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